Windparks Blumberg und Länge als rechtswidrig erklärt

Aus aktuellem Anlass informieren wir mittels einer Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. über die geplanten Windparks Blumberg und Länge:

 

Mit Beschluss vom 12.03.2019 hat das Verwaltungsgericht Freiburg auf Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) ein Bauverbot für den Windpark Blumberg und den Windpark Länge verhängt. Neben der rechtswidrigen Waldumwandlungsgenehmigung, über die das Gericht bereits entschieden hatte, sind somit auch die beiden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nach dem Beschluss des Gerichtes rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Freiburg stellt u.a. fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht so durchgeführt wurde, wie dies gesetzlich vorgeschrieben sei.

 

Dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis und das Regierungspräsidium Freiburg den Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg befolgt haben, sei "unmaßgeblich", da dieser gegen das Konzentrationsgebot des Bundesimmissionsschutzgesetzes als höheres Recht verstoße.

 

„Wir begrüßen es sehr, dass das Verwaltungsgericht den Argumenten der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gefolgt ist und einen Baustopp für die beiden Windparks erlassen hat. Das Gebiet Länge/Blumberg ist ein landesweiter Hotspot für die Artenvielfalt. Dieses Gebiet verträgt keine Windindustrieanlagen. Wir fordern die beiden Investoren, „solarcomplex GmbH“ und „Green City Energie“ auf, das Vorhaben endgültig aufzugeben und den Natur- und  Artenschutz zu respektieren“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

 

Quelle: Naturschutzinitiative e.V. Quirnbach/Westerwald